Ich habe mir diese Frage selbst oft gestellt. Sondertilgung oder das Geld lieber anlegen? Am Ende läuft es auf eine einzige Rechnung hinaus, die man aber tatsächlich einmal machen sollte bevor man irgendetwas tut.

Darlehensrechner
Sondertilgung berechnen
Wie viel sparst du durch eine Sondertilgung wirklich?
Beispiel: 300.000 € · 3,8 % · 5.000 €/Jahr extra
55.000 € gespart
8 Jahre kürzer
Jetzt berechnen →

Was eine Sondertilgung überhaupt bewirkt

Eine Sondertilgung ist eine außerplanmäßige Rückzahlung auf deinen Kredit, zusätzlich zur normalen Monatsrate. Sie trifft direkt die Restschuld. Und weil du ab diesem Moment auf einen kleineren Betrag Zinsen zahlst, summiert sich die Einsparung über die restliche Laufzeit auf einen Betrag der oft überrascht.

Konkretes Beispiel

Darlehen 300.000 Euro, Zinssatz 3,8 Prozent, 25 Jahre Laufzeit. Monatliche Rate: 1.551 Euro.

Ohne Sondertilgung zahlst du über 25 Jahre rund 165.000 Euro Zinsen.

Mit einer jährlichen Sondertilgung von 5.000 Euro sinkt die Laufzeit auf rund 17 Jahre und du sparst rund 55.000 Euro Zinsen.

Mit einer jährlichen Sondertilgung von 3.000 Euro sinkt die Laufzeit auf rund 20 Jahre und du sparst rund 38.000 Euro Zinsen.

Wann sie sich lohnt und wann nicht

Das hängt fast ausschließlich am Zinssatz deines Kredits. Liegt er bei 4 Prozent oder mehr, ist es schwer eine sichere Anlage zu finden die das nach Steuern schlägt. ETFs könnten das historisch gesehen schaffen, aber sie schwanken und der Steuervorteil der Zinseinsparung wird dabei oft unterschätzt.

Liegt dein Zinssatz bei 2 bis 3 Prozent, also wie es viele Darlehen aus den Jahren 2015 bis 2021 haben, sieht die Rechnung anders aus. Dann hat ein ETF-Sparplan auf lange Sicht gute Chancen mehr zu bringen. Aber auch das ist keine Garantie.

Sondertilgung gegen ETF-Anlage: 10.000 Euro über 10 Jahre

Sondertilgung bei 4 Prozent Zinssatz: rund 4.800 Euro Zinseinsparung. Garantiert, steuerfrei, kein Risiko.

ETF-Anlage bei 7 Prozent, nach Steuer etwa 5,5 Prozent: rund 7.100 Euro Wertzuwachs. Aber mit Kursrisiko.

Der ETF liegt vorne wenn die Märkte mitspielen. Das ist keine Selbstverständlichkeit.

Was ich dabei im Kopf behalte

Bevor ich über Sondertilgung nachdenke schaue ich auf drei Dinge.

Habe ich einen Notgroschen? Wenn nicht hat das Vorrang. Drei bis sechs Monatsgehälter auf dem Tagesgeldkonto bevor irgendetwas anderes passiert.

Wie hoch ist mein Kreditzins? Unter 3 Prozent würde ich eher anlegen. Über 4,5 Prozent ist Sondertilgung kaum zu schlagen.

Wie weit bin ich in der Laufzeit? Sondertilgungen am Anfang sparen überproportional viel, weil der Zinsanteil in den ersten Jahren am höchsten ist.

Was viele vergessen: Die Zinseinsparung durch Sondertilgung ist steuerlich neutral. ETF-Gewinne hingegen werden mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt. Das macht einen größeren Unterschied als die meisten denken.

Was ich persönlich machen würde

Ich würde nicht alles auf eine Karte setzen. Wer monatlich etwas übrig hat kann beides parallel machen. Einen Teil als Sondertilgung, einen Teil in den ETF-Sparplan. So profitiert man von der garantierten Zinseinsparung und lässt gleichzeitig das Kapital wachsen.

Was ich nicht machen würde ist Sondertilgungen leisten solange kein Notgroschen vorhanden ist. Oder tilgen weil es sich gut anfühlt, obwohl ein 2-Prozent-Darlehen aus 2019 noch läuft und der Aktienmarkt langfristig mehr bringt.

Prüfe vor jeder Sondertilgung die Vertragsbedingungen. Viele Banken erlauben nur 5 bis 10 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Bei höheren Beträgen können Kosten anfallen.

Fazit

Sondertilgung ist kein Selbstläufer aber auch kein Fehler. Es kommt auf deinen Zinssatz, deinen Zeithorizont und deine persönliche Situation an. Der Darlehensrechner hilft dir die Zahlen für dein konkretes Darlehen durchzuspielen.

Tilgungsplan mit Sondertilgung berechnen

Direkt im Browser – kostenlos, ohne Anmeldung.

Jetzt berechnen →

Quellen & Hinweise

  • Abgeltungssteuer 25 %: §43 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • Sondertilgungsrecht 5–10 %: §489 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Ordentliches Kündigungsrecht
Hinweis: Alle Angaben sind unverbindlich und dienen ausschließlich zur Orientierung. Sie ersetzen keine professionelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.